Mädchen bzw. junge Frauen
Ab 14 bis 18 Jahren
Mitwirkungspflicht der Bewohner:innen
Detaillierte Informationen
für die Aufnahme
Aufgenommen werden Mädchen bzw. junge Frauen ab 14 bis 18 Jahren, die primär an einer der folgenden Essstörungen leiden:
- Anorexie und atypische Anorexie (ICD 10: F50.0, F50.1)
- Bulimie und atypische Bulimie (ICD 10: F50.2, F50.3)
- sonstige Essstörungen (ICD 10: F50.8)
- nicht näher bezeichnete Essstörungen (ICD 10: F50.9)
Voraussetzung für die Aufnahme in unsere intensiv pädagogisch-therapeutische Wohngruppe ist die Mitwirkungspflicht der Bewohner:innen. Dies bedeutet, dass sie eine Bereitschaft mitbringen, an der Gestaltung der Hilfen und bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen mitzuwirken.
Weitere Aufnahmekriterien sind:
- Einverständnis und Kostenzusage des Jugend- oder Sozialamtes
- Einverständnis der Erziehungsberechtigten
- Mindestaufnahmegewicht von BMI 16,5
- Eine klinische Diagnostik
- Sind die oben genannten Aufnahmekriterien erfüllt,
laden wir die potenziellen Bewohner:innen zu einem
persönlichen Kennlerngespräch ein.
Kriterien, die gegen eine Aufnahme sprechen, sind:
- Akute Eigen- oder Fremdgefährdung
- BMI unter 16,5
- Akute Alkohol- oder Drogensucht
- Medikamentenmissbrauch
- Psychotische Zustände
- Geistige und körperliche Behinderung
- Akuter Bedarf für eine stationäre psychiatrische Behandlung